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Thursday, 06 March 2008 09:57 |
Unfallversicherung Unter Unfallversicherung wird verstanden, die nach einem Unfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt. Mögliche Leistungen sind: Prävention, vorbeugende Maßnahmen Heilbehandlungskosten Rehabilitation, Maßnahmen, um unfallbedingte physische oder psychische Folgeschäden zu beseitigen oder zu mindern Barleistungen (z. B. Ausgleich für Gehaltsausfall, Zahlung von Renten, Kapitalleistungen) Eine Unfallversicherung schützt vor dem finanziellen Risiko, das mit einem Unfall einhergeht. Also eine eigene Vollkaskoversicherung. Sie sichert einen der wichtigsten Faktoren im Leben ab, nämlich die eigene Arbeitskraft.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzlich von außen, auf seinen Körper wirkendes Ereignis ( Unfallereignis ) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. zum Tarifcheck
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Last Updated on Friday, 07 March 2008 12:26 |