Unfallversicherung PDF Print E-mail
Written by Administrator   
Thursday, 06 March 2008 09:57

Unfallversicherung

 

Unter Unfallversicherung wird verstanden, die nach einem Unfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt.

Mögliche Leistungen sind:

  • Prävention, vorbeugende Maßnahmen

  • Heilbehandlungskosten

  • Rehabilitation, Maßnahmen, um unfallbedingte physische oder psychische Folgeschäden zu beseitigen oder zu mindern

  • Barleistungen (z. B. Ausgleich für Gehaltsausfall, Zahlung von Renten, Kapitalleistungen)

  • Eine Unfallversicherung schützt vor dem finanziellen Risiko, das mit einem Unfall einhergeht. Also eine eigene Vollkaskoversicherung. Sie sichert einen der wichtigsten Faktoren im Leben ab, nämlich die eigene Arbeitskraft.

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzlich von außen, auf seinen Körper wirkendes Ereignis ( Unfallereignis ) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

 

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Last Updated on Friday, 07 March 2008 12:26