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Thursday, 06 March 2008 09:29 |
Rechtschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist je nach Versichertenrisiko aufgebaut. Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € also meist ausreichend bis in die zweite Instanz) Die Versicherungsgeber übernehmen normalerweise die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Den Rechtsanwalt darf in der Regel der Versicherungsnehmer selber wählen. Zusätzlich übernehmen die Versicherer auch Zeugengelder/Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss. Auch Strafkautionen bis zu 50.000 Euro, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder. Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden. Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). zum Tarifckeck
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Last Updated on Friday, 07 March 2008 12:22 |